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Sieben Schritte zur eigenen Personalkommission

Eine Personalkommission bilden ist ganz einfach

Das Mitwirkungsgesetz legt fest, dass Mitarbeitende aus Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten Anspruch auf eine Personalkommission (Personalvertretung, Arbeitnehmervertretung) haben. Wenn Sie die folgenden sieben Schritte beachten, können Sie in Ihrem Unternehmen eine Personalkommission bilden und schon bald die Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb verbessern. SBN Services unterstützt Sie dabei mit praktischen Tipps und Beratung. Arbeitgeber, welche den Arbeitnehmenden eine Personalkommission schmackhaft machen möchten, erfahren hier, wie sie vorgehen können.

Mit der Bildung einer Personalkommission legen Sie das Fundament zur betrieblichen Mitwirkung. Sie ist die Voraussetzung für die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitarbeitenden und der Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen.

Sébastien Bourquin

SBN Services

1. Suchen Sie zwei bis drei Gleichgesinnte

Sie möchten, dass die Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen mehr mitwirken sollen. Sie sind der Meinung, dass dies mit einer gewählten Personalkommission gelingt. Suchen Sie als erstes zwei bis drei gleichgesinnte Kolleg*innen, welche Ihre Meinung teilen. Gemeinsam mit dieser Kerngruppe können Sie nun Schritt 2 ins Auge fassen.

Schützen Sie sich gegen Repressalien, indem Sie von Beginn als Gruppe und nicht allein auftreten.  

2. Sammeln Sie Unterschriften

Lancieren Sie eine Petition, mit welcher Sie den Arbeitgeber bitten, eine Personalkommission in seinem Unternehmen zu bilden. Sammeln Sie nun die Unterschriften von mindestens 20% der Beschäftigten oder 100 Mitarbeitenden in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.

Nutzen Sie dazu die kostenlosen Vorlagen von SBN Services.

3. Übergeben Sie die Petition Ihrem Arbeitgeber

Wenn Sie die benötigte Anzahl an Unterschriften zusammen haben, können Sie die Petition dem Arbeitgeber übergeben. SBN Services empfiehlt Ihnen, die Petition zusammen mit möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen zu übergeben. Wenn Sie Angst vor Sanktionen haben, können Sie die Petition auch von einer externen Drittperson übergeben lassen. 

4. Geheime Abstimmung durchführen

Der Arbeitgeber ist nach Erhalt der Petition verpflichtet, eine geheime Abstimmung unter allen Mitarbeitenden durchzuführen. Dabei kann folgende Frage gestellt werden:
Wollen Sie, dass die gesetzlichen Mitwirkungsrechte durch eine gewählte Personalkommission in unserem Unternehmen wahrgenommen werden?
Eine Personalkommission muss gebildet werden, wenn mehr als 50% der abstimmenden Mitarbeitenden dies befürworten.

5. Verhandeln Sie Rechte und Pflichten der Personalkommission

Vor der Wahl der Personalkommission sind ihre Rechte und Pflichten in einem Reglement zu regeln. Bilden Sie dafür eine Delegation aus der Mitte der Mitarbeitenden und treten Sie in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Für diesen Schritt empfiehlt es sich sehr, externe Unterstützung anzufordern.

SBN Services bietet Ihnen dazu Beratung und Musterreglemente an.

6. Verhandeln Sie das Wahlreglement

Die gleiche oder eine andere Delegation von Mitarbeitenden wie im Schritt 5 verhandelt anschliessend das Wahlreglement mit dem Arbeitgeber. Darin sind u.a. die Wahlkreise, die Kriterien für Kandidaturen und die Wahltermine festzulegen.

Auch hier können Sie auf Beratung und Musterreglemente von SBN Services zurückgreifen.

7. Führen Sie Wahlen durch

Nach der Bildung einer paritätischen Wahlkommission (in welcher sowohl der Arbeitgeber als auch die Mitarbeitenden in gleicher Anzahl vertreten sind) können die Wahlen durchgeführt werden. Der Wahlkommission dürfen keine Kandidat*innen für die Personalkommission angehören. Nach Auszählung der Stimmen werden die gewählten Mitarbeitenden kommuniziert. Diese bilden dann während der in Schritt 5 festgelegten Amtsperiode die neue Personalkommission Ihres Unternehmens.

Im Schnellverfahren eine Personalkommission bilden

Wenn Sie von Beginn an gleich von mehr als 50% der Beschäftigten eine Unterschrift für Ihre Petiton (Schritt 2) erhalten, braucht es keine geheime Abstimmung (Schritt 4) mehr. Achten Sie dabei, dass sie nur gültige Unterschriften dem Arbeitgeber übergeben.