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In fünf Schritten vereinfachen Sie die betriebliche Mitwirkung

Eine Personalkommission bilden ist ganz einfach

Das Mitwirkungsgesetz legt fest, dass Mitarbeitende aus Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten Anspruch auf eine Personalkommission (Personalvertretung, Arbeitnehmervertretung) haben. Wenn Sie die folgenden fünf Schritte beachten, können Sie in Ihrem Unternehmen eine Personalkommission bilden, ohne dass zuvor die Arbeitnehmenden sich dafür stark gemacht haben. SBN Services unterstützt Sie dabei mit praktischen Tipps und Beratung. Im Online-Seminar für Arbeitgeber erhalten Mitglieder von Geschäftsleitungen und HR-Verantwortliche einen Überblick über die Vorteile der betrieblichen Mitwirkung und die gesetzlichen Grundlagen. 

Mit der Bildung einer Personalkommission legen Sie das Fundament zur betrieblichen Mitwirkung. Sie ist die Voraussetzung für die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitarbeitenden und der Verbesserung des Arbeitsklimas.

Sébastien Bourquin

SBN Services

1. Informieren Sie Ihre Arbeitnehmenden

Informieren Sie Ihre Arbeitnehmenden über den Wunsch, in Zukunft über eine Personalkommission die gemeinsamen Interessen der Arbeitnehmenden zu diskutieren. In dieser Information teilen Sie das geplante Vorgehen für die Bildung einer Personalkommission mit. Die Grundlagen der Zusammenarbeit sollen dabei paritätisch festgelegt werden. 

2. Führen Sie eine geheime Abstimmung durch

Nach der ersten Information führen Sie eine geheime Abstimmung unter allen Mitarbeitenden durch. Dabei kann folgende Frage gestellt werden:
Wollen Sie, dass die gesetzlichen Mitwirkungsrechte durch eine gewählte Personalkommission in unserem Unternehmen wahrgenommen werden?
Eine Personalkommission muss gebildet werden, wenn mehr als 50% der abstimmenden Mitarbeitenden dies befürworten. Ohne diese Zustimmung macht es keinen Sinn, die weiteren Schritte einzuleiten.

3. Verhandeln Sie Rechte und Pflichten der Personalkommission

Vor der Wahl der Personalkommission sind ihre Rechte und Pflichten in einem Reglement zu regeln. Lassen Sie die Arbeitnehmenden eine Delegation aus ihrer Mitte bilden. Mit dieser Delegation führen Sie Verhandlungen und bestimmen Rechte und Pflichten der Personalkommission. Für diesen Schritt empfiehlt es sich sehr, externe Unterstützung anzufordern.

SBN Services bietet Ihnen dazu Beratung und Musterreglemente an.

4. Verhandeln Sie das Wahlreglement

Mit der gleichen oder einer anderen Delegation von Mitarbeitenden wie im Schritt 3 verhandeln Sie anschliessend das Wahlreglement. Darin sind u.a. die Wahlkreise, die Kriterien für Kandidaturen und die Wahltermine festzulegen.

Auch hier können Sie auf Beratung und Musterreglemente von SBN Services zurückgreifen.

5. Führen Sie Wahlen durch

Nach der Bildung einer paritätischen Wahlkommission (in welcher sowohl der Arbeitgeber als auch die Mitarbeitenden in gleicher Anzahl vertreten sind) können die Wahlen durchgeführt werden. Der Wahlkommission dürfen keine Kandidat*innen für die Personalkommission angehören. Nach Auszählung der Stimmen werden die gewählten Mitarbeitenden kommuniziert. Diese bilden dann während der in Schritt 3 festgelegten Amtsperiode die neue Personalkommission Ihres Unternehmens.